Rechtliches
Allgemeine Reisebedingungen der WanderDeutschland GmbH für Pauschalreisen und Reiseleistungen.
Die WanderDeutschland GmbH (nachfolgend „Reiseveranstalter"), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 198234 B, mit Sitz in Unter den Linden 45, 10117 Berlin, ist Vertragspartner des Reisenden bei allen über wanderdeutschland.de, per E-Mail, telefonisch oder sonstiger schriftlicher Form abgeschlossenen Reiseverträgen.
Der Reiseveranstalter ist ein staatlich anerkannter und von der Regierung genehmigter Reiseveranstalter, der alle geltenden Anforderungen des deutschen Reiserechts erfüllt. Die Zulassung als Reiseveranstalter wurde erteilt durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und Klimaschutz unter der Lizenznummer RV-2012-BLN-00438.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reiseverträge, die zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden (nachfolgend „Reisendem") abgeschlossen werden. Sie gelten insbesondere für Pauschalreisen im Sinne von §§ 651a ff. BGB sowie für sonstige Reiseleistungen, die der Reiseveranstalter erbringt.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Reisenden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Reiseveranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reisenden gelten nicht, selbst wenn der Reiseveranstalter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB gelten abweichende Regelungen, die auf Anfrage mitgeteilt werden.
Der Reisevertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters zustande. Die Buchungsanfrage des Reisenden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages dar. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters, die auch per E-Mail übermittelt werden kann, kommt der Reisevertrag zustande.
Bei telefonischen Buchungen wird der Vertrag durch die ausdrückliche Bestätigung des Reiseveranstalters am Telefon geschlossen; der Reiseveranstalter übersendet dem Reisenden anschließend eine schriftliche Bestätigung. Der Reisende ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und etwaige Fehler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt, dem Reiseveranstalter mitzuteilen.
Wer für mehrere Personen bucht (Anmelder), ist für alle Mitreisenden mitverantwortlich für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Der Anmelder ist verpflichtet, alle Mitreisenden über den Vertragsinhalt und diese AGB zu informieren.
Der Inhalt des Reisevertrages ergibt sich aus der schriftlichen Buchungsbestätigung, der Reisebeschreibung im Katalog oder auf der Website sowie diesen AGB. Mündliche Abreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt wurden.
Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss in der Reisebeschreibung enthaltene Angaben zu einzelnen Leistungen zu ändern, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist und der Reisende darüber ausdrücklich informiert wird. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden vor Vertragsschluss über alle wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen zu informieren.
Alle in der Reisebeschreibung und auf der Website angegebenen Preise sind Gesamtpreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Reisepreise pro Person für die jeweilige Personenanzahl angegeben.
Der vereinbarte Reisepreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Der Reisepreis versteht sich einschließlich aller gesetzlichen Abgaben und Gebühren, die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung bekannt sind.
Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsschluss zu erhöhen, sofern sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten (z. B. Treibstoffkosten), die Abgaben, Steuern oder Entgelte für bestimmte Leistungen oder die für die Reise maßgeblichen Wechselkurse ändern. Eine Preiserhöhung ist nur möglich, wenn die vorstehenden Umstände sich nach dem Vertragsschluss ergeben haben und der Reiseveranstalter keinen Einfluss darauf hatte.
Eine Preiserhöhung nach Vertragsschluss ist nur bis 20 Tage vor Reisebeginn zulässig. Sie muss dem Reisenden unverzüglich nach Bekanntwerden der Änderungsursache mitgeteilt werden. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8 % des Reisepreises ist der Reisende berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder eine gleichwertige Ersatzreise zu verlangen, sofern der Reiseveranstalter eine solche anbieten kann. Dieses Recht muss der Reisende innerhalb einer vom Reiseveranstalter gesetzten angemessenen Frist, mindestens aber 5 Tage, ausüben.
Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 25 % des Gesamtreisepreises fällig. Der Reiseveranstalter ist nach der Umsetzung der europäischen Pauschalreiserichtlinie verpflichtet, dem Reisenden einen Sicherungsschein auszuhändigen, der den Reisenden im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters absichert. Der Sicherungsschein wird dem Reisenden mit der Buchungsbestätigung übersandt.
Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen, sofern dem Reisenden der Sicherungsschein rechtzeitig übergeben wurde. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis sofort und in voller Höhe zur Zahlung fällig.
Zahlt der Reisende trotz Fälligkeit den Reisepreis nicht, ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Nachfrist vom Reisevertrag zurückzutreten und Stornierungsgebühren gemäß § 9 dieser AGB zu verlangen.
Die Zahlung des Reisepreises kann erfolgen durch:
Für Zahlungen per Kreditkarte oder PayPal können Bearbeitungsgebühren anfallen, über die der Reisende vorab informiert wird. Alle Zahlungsübertragungen erfolgen über verschlüsselte und sichere Zahlungssysteme. Der Reiseveranstalter speichert keine Kreditkartendaten.
Die vertraglichen Reiseleistungen umfassen die in der Buchungsbestätigung und der Reisebeschreibung aufgeführten Einzelleistungen. Leistungen, die in der Buchungsbestätigung nicht aufgeführt sind, sind nicht Vertragsgegenstand, auch wenn sie in allgemeinen Werbematerialien erwähnt werden.
Zu den Standardleistungen gehören, sofern in der Buchungsbestätigung nicht anders vereinbart:
Nicht in den Reisepreis eingeschlossen sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben: An- und Abreise zum Startpunkt der Reise; Reiseversicherungen; persönliche Ausgaben (Getränke, Souvenirs, Telefongespräche etc.); optionale Zusatzleistungen; Trinkgelder; Visa-Gebühren.
Als von der Regierung anerkannter Reiseveranstalter verpflichtet sich WanderDeutschland zur Einhaltung aller staatlich vorgeschriebenen Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Alle eingesetzten Guides verfügen über staatlich anerkannte Ausbildungen und Zertifizierungen. Alle genutzten Unterkünfte entsprechen den deutschen und europäischen Sicherheits- und Hygienestandards. Der Reiseveranstalter unterliegt regelmäßigen Prüfungen durch die zuständigen Behörden.
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss dem Reiseveranstalter gegenüber schriftlich (per E-Mail oder postalisch) erklärt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsgebühren ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
Bei Rücktritt vom Reisevertrag hat der Reiseveranstalter Anspruch auf folgende pauschale Entschädigung:
Dem Reisenden steht der Nachweis offen, dass dem Reiseveranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird die Entschädigungspauschale entsprechend reduziert. Die Stornierungsgebühren werden auf den bereits gezahlten Reisepreis angerechnet; verbleibende Beträge werden binnen 14 Tagen nach Rücktritt erstattet.
Empfehlung: Der Reiseveranstalter empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um sich gegen unvorhergesehene Ereignisse abzusichern.
Sind am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare außergewöhnliche Umstände aufgetreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann der Reisende vor Beginn der Pauschalreise kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten. Als unvermeidbare außergewöhnliche Umstände gelten insbesondere: bewaffnete Auseinandersetzungen, schwere Sicherheitsrisiken wie Terrorismus, erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit wie der Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel sowie Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Wetterbedingungen, die die sichere Reise zum Reiseziel unmöglich machen.
Der Reisende kann bis 28 Tage vor Reisebeginn verlangen, dass anstelle seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (Ersatzperson). Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Treten ein Dritter und der ursprüngliche Reisende als Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie dem Reiseveranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
Sonstige Umbuchungswünsche (Reisedatum, Unterkunftskategorie, Reiseziel etc.) werden, wenn möglich, gegen eine Umbuchungsgebühr von 75 Euro je Person bearbeitet. Bei Umbuchungen innerhalb von 28 Tagen vor Reisebeginn werden Stornierungsgebühren gemäß § 9 fällig, gegen die die gebuchte neue Reise angerechnet werden kann.
Entspricht die Reise nicht dem vertraglich vereinbarten Standard, hat der Reisende das Recht auf Abhilfe. Der Reisende ist verpflichtet, Reisemängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter anzuzeigen. Die Mängelanzeige sollte möglichst schriftlich erfolgen, um eine lückenlose Dokumentation zu gewährleisten. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Anzeige des Mangels, erwirbt er keine Ansprüche auf Minderung des Reisepreises.
Kann oder will die örtliche Reiseleitung den Mangel nicht abstellen, hat der Reisende das Recht, Abhilfe zu verlangen. Ist die Abhilfe unmöglich oder wird sie vom Reiseveranstalter verweigert oder liegt dem Reisenden die sofortige Abhilfe ob, kann der Reisende bei einem erheblichen Mangel kündigen. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall verpflichtet, die Rückreisekosten des Reisenden zu tragen.
Ansprüche des Reisenden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Beendigungszeitpunkt der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Verjährungsunterbrechende Maßnahmen müssen innerhalb dieser Frist erfolgen.
Der Reisende kann bei Reisemängeln Minderung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem der Wert der Reise im mangelfreien Zustand zu dem tatsächlichen Wert der Reise gestanden hätte. Die Minderung setzt keinen Verschuldensnachweis voraus. Darüber hinaus kann der Reisende Schadensersatz verlangen, sofern der Reiseveranstalter den Reisemangel zu vertreten hat.
Der Reiseveranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen. Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, sofern ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Eine weitergehende Haftung des Reiseveranstalters wegen anderer Schäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für den Reiseveranstalter gegenüber solchen Personen, denen Reiseleistungen zur Nutzung im Rahmen der vertragsgemäßen Reise zur Verfügung gestellt werden (Mitreisende). Die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters richtet sich nach den vorgenannten Haftungsbeschränkungen.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf außergewöhnliche und unabwendbare Ereignisse zurückzuführen sind (höhere Gewalt). Als solche gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik, behördliche Maßnahmen sowie andere außergewöhnliche, unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse. In diesen Fällen kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen, wobei die gegenseitig erbrachten Leistungen unverzüglich zurückzuerstatten sind.
Der Reisende ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass keine Beeinträchtigungen der Reise, der Mitreisenden, der Reiseleitung oder des Ansehens des Reiseveranstalters entstehen. Der Reisende hat Anweisungen der Reiseleitung, die der Sicherheit oder dem ordnungsgemäßen Verlauf der Reise dienen, Folge zu leisten.
Der Reisende ist verpflichtet, alle für die Reise erforderlichen Einreise- und Ausreiseformalitäten (Reisedokumente, Visa etc.) sowie alle gesundheitlichen Vorschriften selbst einzuhalten. Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen, haftet der Reisende dem Reiseveranstalter gegenüber.
Der Reisende verpflichtet sich, die Natur, Landschaften und Kulturgüter, die im Rahmen der Reise besucht werden, zu respektieren und zu schonen. Der Reisende ist verpflichtet, alle geltenden Umwelt- und Naturschutzvorschriften einzuhalten. Verstöße gegen diese Pflichten können zu einem sofortigen Ausschluss von der Reise ohne Anspruch auf Erstattung des Reisepreises führen.
Der Reisende ist verpflichtet, bei der Behebung von Reisemängeln mitzuwirken und dabei den Grundsatz der Schadensminderung zu beachten. Insbesondere ist der Reisende verpflichtet, Reisemängel unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen, damit diese Abhilfe schaffen kann.
Im Falle eines Unglücksfalles oder einer sonstigen Notlage hat der Reisende den Reiseveranstalter unverzüglich zu informieren und alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen. Der Reiseveranstalter steht in solchen Fällen rund um die Uhr telefonisch unter der Notfallnummer +49 30 2389 4751 zur Verfügung.
Der Reisende ist selbst verantwortlich für die Beschaffung und Gültigkeit aller erforderlichen Reisedokumente. Der Reiseveranstalter informiert den Reisenden lediglich allgemein über die Pass- und Visumspflichten sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten am Reiseziel. Diese Informationen werden nach bestem Wissen erteilt, ersetzen jedoch nicht die individuelle Prüfung der Einreisebestimmungen durch den Reisenden.
Kann der Reisende aufgrund fehlender oder ungültiger Reisedokumente die Reise nicht antreten oder muss er die Reise vorzeitig beenden, hat er keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises. Die Stornierungsgebühren gemäß § 9 finden in diesem Fall Anwendung. Für Schäden, die dem Reiseveranstalter durch das Fehlen erforderlicher Reisedokumente entstehen, haftet der Reisende.
Bei Reisen mit besonderen körperlichen Anforderungen (insbesondere Bergwanderungen, Klettertouren, Kanutouren) ist der Reisende verpflichtet, sich vor der Buchung über seine körperliche Eignung für die gewählten Aktivitäten zu informieren. Der Reisende ist verpflichtet, den Reiseveranstalter vor Vertragsschluss über alle gesundheitlichen Einschränkungen zu informieren, die die Durchführung der Reise oder einzelner Reiseleistungen beeinflussen können.
Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, Reisende, die die gesundheitlichen Anforderungen für bestimmte Aktivitäten nicht erfüllen, von der Teilnahme an diesen Aktivitäten auszuschließen. Ein solcher Ausschluss begründet keinen Anspruch auf Preisminderung oder Schadensersatz, sofern der Reisende die Reiseleitung nicht vorab korrekt informiert hat.
Der Reiseveranstalter empfiehlt dringend den Abschluss folgender Versicherungen:
Der Reiseveranstalter kann auf Wunsch Versicherungsleistungen von Kooperationspartnern vermitteln. Die Vermittlung dieser Versicherungsleistungen erfolgt im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Für den Abschluss und die Abwicklung der Versicherungsverträge gelten ausschließlich die Bedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
Im Rahmen der Buchung und Durchführung der Reise verarbeitet der Reiseveranstalter personenbezogene Daten des Reisenden und aller Mitreisenden. Diese Verarbeitung ist zur Erfüllung des Reisevertrages erforderlich und erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Soweit zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Die Weitergabe von Daten an Leistungsträger (Hotels, Transportunternehmen, lokale Guides etc.) ist zur Durchführung der Reise erforderlich und wird auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO vorgenommen. Soweit Daten in Drittländer übermittelt werden, stellt der Reiseveranstalter ein angemessenes Datenschutzniveau sicher. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung unter privacy-policy.html.
Bei Wanderreisen und Bergtouren gelten zusätzlich folgende Bestimmungen: Der Reisende muss über eine ausreichende körperliche Fitness verfügen, die der Schwierigkeitsstufe der gebuchten Tour entspricht. Die Schwierigkeitsstufen sind in der Reisebeschreibung angegeben. Der Reisende ist verpflichtet, geeignetes Schuhwerk und Bekleidung mitzubringen.
Der Reiseleiter ist berechtigt, einzelne Reisende von der Teilnahme an bestimmten Touren oder Abschnitten auszuschließen, wenn deren körperliche Verfassung oder Ausrüstung die Sicherheit der Gruppe oder des Reisenden selbst gefährdet. In diesem Fall findet eine individuelle Betreuung statt, soweit möglich.
Bei Bergtouren über 2.000 Meter Höhe ist der Reisende verpflichtet, den Reiseleiter über bestehende Erkrankungen zu informieren, die durch die Höhe beeinträchtigt werden könnten (insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Asthma, Epilepsie). Der Reiseveranstalter behält sich vor, Reisende aus Sicherheitsgründen von solchen Touren auszuschließen.
Bei Reisen mit Outdoor-Aktivitäten (Kanufahren, Klettern, Mountainbiken etc.) gelten folgende Sonderbestimmungen: Der Reisende nimmt an diesen Aktivitäten auf eigene Gefahr teil, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Der Reiseveranstalter stellt sicher, dass alle Aktivitäten von qualifizierten Guides geleitet werden und alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
Schutzausrüstung (Helme, Schwimmwesten etc.) wird vom Reiseveranstalter gestellt. Die ordnungsgemäße Nutzung der Schutzausrüstung ist für den Reisenden verpflichtend. Bei Zuwiderhandlungen kann der Reisende von der Aktivität ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Erstattung.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei das UN-Kaufrecht (CISG) ausgeschlossen ist. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dass dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr/. WanderDeutschland ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet, ist jedoch grundsätzlich bereit, Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen.
Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen gelten nicht für bereits geschlossene Reiseverträge. Für neue Verträge gilt die jeweils aktuelle Fassung der AGB, die unter terms-and-conditions.html abrufbar ist.
Beschwerden und Reklamationen richten Sie bitte an:
WanderDeutschland GmbH
Kundendienst & Beschwerdemanagement
Unter den Linden 45
10117 Berlin
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 30 2389 4751
Notfallkontakt (24/7): +49 30 2389 4751
Wir werden Ihre Beschwerde innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang beantworten. Für komplexe Sachverhalte kann die Bearbeitungszeit bis zu 30 Tage betragen; in diesem Fall werden wir Sie über den Bearbeitungsstand informieren.
Unser Qualitätsmanagementsystem ist gemäß ISO 9001 zertifiziert. Als von der Regierung anerkannter Reiseveranstalter unterliegen wir regelmäßigen externen Qualitätsprüfungen. Ihr Feedback ist uns wichtig und hilft uns, unsere Leistungen kontinuierlich zu verbessern.